08.06.2010
Rubrik: Sparten

Hausratversicherung

Was tun bei Raub im Ausland?

Für die Verluste, die durch einen Taschendiebstahl entstehen, kommt die Hausratversicherung nicht auf. Handelt es sich allerdings um einen Raubüberfall, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Täter entweder Gewalt angedroht hat oder gewalttätig geworden ist, dann steht die Hausratversicherung in der Pflicht, für den Schaden aufzukommen.


Wird man beispielsweise im Urlaub im Ausland ausgeraubt, sollte der Raub sofort bei Polizei und Versicherung gemeldet werden, nicht erst nach Rückkehr in Deutschland. Dann können bis zu zehn Prozent der Hausratsversicherungssumme ersetzt werden.
Wird persönlicher Besitz im Ausland geraubt, ist er in der Hausratversicherung mit versichert, wenn er sich nicht länger als drei Monate außerhalb der Wohnung befindet. Im Falle von Raub von Bargeld gibt es eine Obergrenze, die je nach Vertrag zwischen 250 und 1.000 Euro liegen kann.

Raub im Straßenverkehr

Aus einem Urteil des Landesgerichts Ulm geht hervor, dass die Hausratversicherung den Schaden auch dann ersetzen muss, wenn sich der Raub im Straßenverkehr ereignete. Das berichtete die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (AZ: 1 S 129/09).
Ein Mann war mit einem Leihwagen in Sizilien unterwegs gewesen. In einer engen Seitengasse stoppte ein vor ihm fahrendes Moped plötzlich, sodass der Kläger anhalten musste. Der Motorradfahrer sprang blitzschnell ab, öffnete die Autotür und nahm zwei Ledertaschen mit. Der Kläger verlangte von seiner Versicherung die Regulierung des Schadens. Das Landgericht sprach ihm knapp 2700 Euro zu.
Anders als die Versicherung war das Gericht der Auffassung, das Vorgehen der Täter erfülle strafrechtlich den Tatbestand des Raubes. Daher liege ein Versicherungsfall für die Hausratversicherung vor.

Zeugen

Wie kann man nun den Beweis erbringen, dass Gewalt angewendet wurde und es sich dementsprechend um einen Raub handelt? Zeugen können mit ihrer Aussage manchmal den einzigen Beweis erbringen. Sollte man daher selbst Zeuge eines Raubes werden, kann es sehr nützlich sein, sich bei der Polizei oder dem Ausgeraubten zu melden.

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