19.08.2009
Rubrik: Gesundheit

Private Krankenversicherung

Vor Klinikaufenthalt Verträge prüfen

Nicht in jedem Fall übernimmt der Versicherer alle Kosten für einen Klinik- oder Krankenhausaufenthalt.

Sind die Kosten für einen Klink- oder Krankenhausaufenthalt höher als in den Versicherungsbedingungen vereinbart, muss die Versicherungsgesellschaft nicht in vollem Umfang leisten.

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist in diesem Zusammenhang auf ein BGH-Urteil (AZ: IV 212/07) hin.

In dem Fall hatte der Versicherte sich in einer Klinik behandeln lassen, die nicht nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnet. Als er den von der Klinik berechneten Betrag ersetzt haben wollte, erstattete seine Krankenversicherung nur einen Teil. Nach einer Regelung im Versicherungsvertrag waren höchstens 150 Prozent der durch die Bundespflegesatzverordnung bzw. das Krankenhausentgeltgesetz für öffentlich geförderte Kliniken vorgegebenen Entgelte erstattungsfähig.

Die Wirksamkeit solcher Regelungen in den Versicherungsbedingungen wurde vom BGH bestätigt. Soll der Privatpatient mit Ärzten oder Krankenhäusern Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung unterschreiben, sollte er grundsätzlich prüfen, ob seine PKV die Kosten übernimmt.


Deutscher Anwaltverein
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