22.10.2009
Rubrik: Markt

Heizperiode

Frostvorsorge ist Pflicht

Nicht nur für Hausbesitzer beginnt die Heizperiode - aber Eigentümer von Häusern sind zur Kontrolle der Heizungsanlage verpflichtet. Wohngebäudeversicherungen bestehen auf regelmäßiger Wartung.

Aus Sicht der Versicherer ist die Kontrolle notwendig, um Mängel der Heizungsanlage frühzeitig zu erkennen. 

Kommt der Versicherungsnehmer diesen Pflichten nicht nach, riskiert er seinen Versicherungsschutz.   

In welchen Abständen eine Anlage zu kontrollieren ist, hängt von deren Alter, Bauart, Zuverlässigkeit und Störanfälligkeit ab.              

Wer weiß, dass er seinen Pflichten nicht nachkommen kann (häufige Abwesenheit, Urlaub), sollte sich mit seinem Versicherer in Verbindung setzen.

Wasserführende Anlagen und Einrichtungen können alternativ abgesperrt und entleert werden.
 




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