04.11.2009
Rubrik: Sparten

Und nun?

Statt Urlaub krank zu Hause

Die kalte Jahreszeit ist Reisezeit - ob Weihnachten unter Palmen oder Skiurlaub. Aber was passiert, wenn die Reise nicht angetreten werden kann?

Wer eine gebuchte Reise wegen Erkrankung, Arbeitsverlust oder neuem Arbeitsplatz absagen musste, weiß, wie wichtig und hilfreich eine Reiserücktritts-Versicherung sein kann.
Die Absage einer Reise ist oft mit hohen Kosten verbunden. Je nach Zeitpunkt der Absage kann der Entschädigungssatz für den Reiseveranstalter zwischen 4 Prozent (Absage bis zum 30. Tag vor Reiseantritt) und 50 Prozent (6 Tage vor Reisebeginn) des Reisepreises liegen.
Eine Reiserücktritts-Versicherung übernimmt in einem solchen Fall die Kosten; einige Anbieter leisten auch Umbuchungskosten und andere Zusatzausgaben, wenn eine Reise abgebrochen werden muss.
Die Beitragshöhe orientiert sich am Reisepreis. Wer mehrmals im Jahr verreist, sollte prüfen, ob sich eine Jahrespolice lohnt.

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